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Diese Hausordnung soll dem Wohle des Einzelnen, wie auch dem der Allgemeinheit dienen:

 

„Meine Freiheit hört dort auf, wo die Freiheit der anderen eingeschränkt wird.”

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1. Vor dem Unterricht:
  • Auswärtige Schüler begeben sich in den Aufenthaltsbereich zur Aufsichtskraft. Einheimische Schüler dürfen das Schulhaus erst ab 7.30 Uhr betreten. Ausnahmen (z.B. berufstätige Eltern) sind möglich, müssen aber dem Klassenlehrer mitgeteilt werden. Auch diese Schüler gehen in den Aufenthaltsbereich.
  • Ab 7.30 Uhr begeben sich alle Schüler in ihr jeweiliges Klassenzimmer.
  • Fahrräder sind auf dem Abstellplatz abzustellen und abzusperren: „Ein fremdes Rad geht Dich nichts an!”
  • Unsere Garderoben helfen Dir, Kleidung und Schuhe sauber abzulegen. Wir tragen wegen der Hygiene Hausschuhe.
  • Alles, womit Du einen anderen verletzen kannst (Taschenmesser usw.) bleibt zu Hause.


 

2. Während der Unterrichtszeit:
  • Ein ruhiger Stundenwechsel (z.B. Gang in die Fachräume) bereitet Dir keine Schwierigkeiten, hilft aber Deinen Mitschülern konzentriert weiterzuarbeiten.
  • Bei Abwesenheit der Lehrkraft ist dem Klassensprecher, den Ihr Euch schließlich selbst gewählt habt, unbedingt Folge zu leisten.
  • Störungen des Unterrichts (Aufsuchen der Toiletten, Aufenthalt auf den Gängen usw.) sind möglichst zu vermeiden.
  • Damit ist selbstverständlich, dass im Schulhaus nicht gerannt und herumgeschrien werden darf.
  • Kaugummikauen, Trinken und Essen ist während des Unterrichts verboten. Ausnahmen erteilt, falls notwendig, die Lehrkraft.
  • Handys müssen ausgeschaltet in der Schultasche sein. Ausnahmen erteilt auch hier, falls notwendig, die Lehrkraft.


 

3. Pausen:
  • Pausen dienen der Erholung und Entspannung. Deswegen verbringen wir sie im Hof. Nur nach Anordnung (z.B. Durchsage) und in der kleinen Pause bleiben wir im Haus.
  • Der Pausenaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Rücksichtnahme hilft deinen Mitschülern (nicht rempeln, keine Schneebälle werfen usw.).
  • Weggeworfene Abfälle sehen nicht schön aus und können der Umwelt schaden. Wenn jeder für Sauberkeit sorgt, bleibt dem Aufräumdienst nur wenig Arbeit.
  • Auch die Papierkörbe helfen Dir, unser Schulgrundstück sauber zu halten.
  • Um eine Verschmutzung der Schule und Unfälle zu vermeiden, halten wir uns bei schlechtem Wetter auf dem befestigen Teil des Hofes auf. Die Wiese ist dann gesperrt.
  • Das Schulgrundstück darfst Du nur mit Zustimmung der Lehrkraft verlassen.
 
4. Klassenzimmer:
  • Das Klassenzimmer ist ein Raum, in dem sich alle, Du und Deine Mitschüler, wohlfühlen sollen.
  • Verlasse also jedes Zimmer so, wie Du es angetroffen hast. Versuche Verschmutzungen und Beschädigungen zu vermeiden.
  • Sei in fremden Klassenzimmern ein guter Gast.


 

5. Fachräume, Lehr- und Lernmittel, Medien:
  • Fachräume dürfen nur in Begleitung der Lehrkräfte betreten werden.
  • Zu Medien- und Geräteschränken hast Du nur mit Erlaubnis Deines Lehrers Zugang.
  • Um Neuanschaffungen und Reparaturen, die sehr teuer sind, zu vermeiden, ist ein sorgfältiger Umgang wichtig.
  • An den Maschinen im Werkraum darfst Du nur in Gegenwart Deines Lehrers arbeiten. Nur so können Verletzungen ausgeschlossen werden.


 

6. Unterrichtsschluss:
  • Der Unterrichtsschluss soll pünktlich eingehalten werden, damit jeder, ohne zu rennen, den Bus erreichen kann.
  • Klassenzimmer, Garderoben usw. müssen auch nach Unterrichtsschluss zeigen, dass alle Schüler ihrer Mitverantwortung nachgekommen sind.
  • Ein ordentliches Klassenzimmer ist sauber und die Stühle sind hochgestellt. Das Licht und alle Geräte sind ausgeschaltet. Die Fenster sind geschlossen und die Tafel ist gewischt.


 

7. Allgemeines:
  • Im Brand- und Katastrophenfall gilt der Alarmplan.
  • Fundsachen sind im Sekretariat oder beim Hausmeister abzugeben bzw. im Fundschrank zu hinterlegen.
  • Die Hausordnung soll zu Beginn jedes Schuljahres vom Klassenleiter mit der Klasse besprochen werden.

 

 

Jede gegebene Ordnung bleibt wirkungslos, wenn sich nicht alle – Lehrer und Schüler – um deren Einhaltung bemühen. Die vorliegende Hausordnung wurde zum Wohle aller angefertigt. Sie wurde gemäß BayEUG Art. 40 und VSO § 19 unter Mitwirkung der Lehrerkonferenz und des Schulforums erstellt.

 

 

 

 

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